Hinweis zur Prüfungsordnung

                          des Studienganges Informatik/Diplom vom 17.10.1997

     

     

    Am 30.09.2006 traten die neue Prüfungs- und Studienordnung des Studienganges Informatik/Diplom in Kraft.

     

    In der Prüfungsordnung unter IV. Schlussbestimmungen, § 29 Inkrafttreten der Prüfungsordnung, Übergangsbestimmungen,

    Absatz 5, ist folgendes festgelegt:

     

    Andere als die in § 29 Absatz 2,3,4 aufgeführten Studierenden des Studiengangs Informatik-Diplom der Martin-Luther

    Universität werden nach Ablauf einer Frist von sechs Semestern nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung von Amts

    wegen in die vorliegende Prüfungsordnung übergeleitet. Über die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen entscheidet

    der Prüfungsausschuss gemäß den Festlegungen des § 9.

     

    Somit verliert die Prüfungs- und Studienordnung des Studienganges Informatik/Diplom vom 17.10.1997

    zum 30.09.2006 ihre Gültigkeit.

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    Studenten und Studentinnen des Studienganges Informatik nach alter PO, welche bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle

    Diplomprüfungen (einschließlich Diplomarbeit) abgelegt haben, können sich die bereits erbrachten Prüfungsleistungen

    entsprechend der neuen Prüfungsordnung anerkennen lassen.

    Hierzu ist ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu stellen.


    E. Brandt, 17.07.2006