Am
30.09.2006 traten die neue Prüfungs- und Studienordnung des Studienganges
Informatik/Diplom in Kraft.
In
der Prüfungsordnung unter IV. Schlussbestimmungen, § 29 Inkrafttreten der
Prüfungsordnung, Übergangsbestimmungen,
Absatz
5, ist folgendes festgelegt:
Andere als die in § 29 Absatz 2,3,4 aufgeführten Studierenden des Studiengangs Informatik-Diplom der Martin-Luther
Universität werden nach Ablauf einer Frist von sechs Semestern nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung von Amts
wegen in die vorliegende Prüfungsordnung übergeleitet. Über die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen entscheidet
der Prüfungsausschuss gemäß den Festlegungen des § 9.
Somit verliert die Prüfungs- und Studienordnung des Studienganges
Informatik/Diplom vom 17.10.1997
zum 30.09.2006 ihre Gültigkeit.
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Studenten und Studentinnen des Studienganges Informatik nach
alter PO, welche bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht alle
Diplomprüfungen (einschließlich Diplomarbeit) abgelegt
haben, können sich die bereits erbrachten Prüfungsleistungen
entsprechend der neuen Prüfungsordnung anerkennen lassen.
Hierzu ist ein formloser Antrag an den Prüfungsausschuss zu
stellen.